Presbyteriumswahl 2024

Die Leitung der Kirchengemeinde liegt beim Presbyterium. 
Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Das Presbyterium besteht aus ehrenamtlichen Presbyterinnen und Presbytern, den Pfarrern und Pfarrerinnen und den gewählten Mitarbeitenden.

Im Februar 2024 wird das Presbyterium neu gewählt. Da unsere Kirchengemeinde zusammen mit der Auferstehungsgemeinde zur Evangelischen Versöhnungsgemeinde zu diesem Zeitpunkt fusioniert sein wird, werden wir zusammen auch ein neues, größeres Presbyterium bilden.
Welche Aufgaben hat das Presbyterium?
Das Presbyterium trifft sich in der Regel monatlich, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Neben den Sitzungen des Gesamtpresbyteriums finden auch monatliche Sitzungen der Bezirksausschüsse statt. Daneben braucht es Zeit für das Lesen und Überdenken von Protokollen und Sitzungsvorlagen. Jede Mitarbeit in einem weiteren Ausschuss oder mit einer Beauftragung bringt weiteren Zeitaufwand mit sich – aber es macht auch Freude, mitzudenken und mitzugestalten.
In unserer Kirchengemeinde übernehmen Presbyterinnen und Presbyter  nach zeitlicher Möglichkeit den Küster- und Abkündigungsdienst im sonntäglichen Gottesdienst. Sie helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.
Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich.
Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. 

Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das jetzige Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen dabei mitzumachen.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben: Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und sich für dieses Amt vorschlagen zu lassen.
Seit dem 4. Juni findet das Wahlvorschlagsverfahren statt. Bis einschließlich 16. Juni können Mitglieder der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl benennen. (Danach ist das noch möglich bei der Gemeindeversammlung am 17. September 2023).

Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei den jetzigen Presbytern und Presbyterinnen oder bei Pfarrer Ernst Schmidt.

Die offizielle Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens nach § 11 Presbyteriumswahlgesetz (PWG) sowie den Vordruck "Wahlvorschlag - Zustimmungserklärung (§§ 11 und 14 PWG) finden Sie hier .