Pfarrwahl
in der Ev. Kirchengemeinde Großenbaum-Rahm
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Großenbaum-Rahm hat im Wahlgottesdienst am 30.01.2018 in der Versöhnungskirche Herrn Pfarrer Ernst Schmidt als Pfarrer in die 2. Pfarrstelle gewählt.
Gemäß § 8 des Pfarrstellengesetzes kann jedes mindestens 16 Jahre alte, zum heiligen Abendmahl zugelassene Gemeindeglied bis zum 19.02.2018 beim Superintendenten einen schriftlich begründeten Einspruch gegen Lehre, Wandel und Gaben des Gewählten oder wegen Verletzung von Vorschriften des Wahlverfahrens erheben.